EU-konforme Nachhaltigkeitsberichte

Komplexität verstehen

ESRS im kap N Publisher

5 Schritte zum ESRS-Bericht

Mit smart ESRS effizient und sicher zum EU-konformen Nachhaltigkeitsbericht

Mit dem kap N Publisher© Angebot „smart ESRS-Reporting“ können sowohl Finanzinstitute als auch mittelständische Unternehmen effizient und sicher einen EU-konformen Nachhaltigkeitsbericht einschließlich der erforderlichen Wesentlichkeitsanalyse erstellen.

Der kap N Publisher© umfasst ein passgenaues Lösungsangebot für alle Elemente und Schritte der ESRS-Berichterstattung einschließlich der Integration in den Lagebericht. Alle kap N Publisher© Module bieten nutzerorientierte Arbeitshilfen, gesondertere Bereiche für die interne Dokumentation der Datenerhebung bzw. Verantwortlichkeiten sowie ein professionelles Berichtslayout im Erscheinungsbild des Kunden.

  • Das Modul ESRS-Wesentlichkeitsanalyse bietet einen revisionssicheren, geführten und vollumfänglich dokumentierten Einstieg in die ESRS-Themen und in die Logik der Berichterstattung. Methodisch werden für die doppelte Wesentlichkeitsanalyse die Vorgaben des ESRS 1 und die Leitlinien der EFRAG zugrundegelegt. Damit werden bereits im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse wichtige Inhalte für den eigentlichen ESRS-Nachhaltigkeitsbericht erschlossen.
  • Das Modul ESRS-Nachhaltigkeitsbericht bietet einen schnellen Einstieg in die ESRS-Standards, schafft Orientierung über die einzelnen Angabepflichten und ihr Zusammenspiel. Unterschiedliche Nutzerinnen und Nutzer können in spezifischen Rollen im kap N Publisher© dezentral und doch gemeinsam am ESRS-Bericht arbeiten.
  • Das Modul Geschäftsbericht wird kundenindividuell für den Lagebericht, Jahresabschluss etc. konfiguriert. Der Geschäftsbericht wird im kap N Publisher eigenständig erstellt und kann ganz einfach mit dem ESRS-Nachhaltigkeitsbericht zu einem CSRD-konformen Lagebericht verknüpft werden.

Erfahren Sie mehr in unserer Broschüre.

Kontakt: +49 221 42915620 oder info@kap-n.de

ESRS Broschuere

Passgenau für die Finanzwirtschaft

Das Finanzsystem hat eine Schlüsselrolle bei der Verwirklichung der Ziele des europäischen Grünen Deal. Große Finanzinstitute sind bereits seit 2017 zur Berichterstattung über nichtfinanzielle Informationen verpflichtet. Mit der CSRD wird der Kreis der berichtspflichtigen Finanzinstitute nochmals deutlich erweitert.

Banken und Kreditinstitute sind gleichzeitig auch zentrale Rezipienten von Nachhaltigkeitsinformationen. Eine breitgefächerte Regulierung verpflichtet sie, ESG-Aspekte in der Kreditvergabe und Kapitalanlage zu berücksichtigen. Sie benötigen daher verlässliche und reale Daten von ihren Kunden, um Risiken und Chancen im Bereich der Nachhaltigkeit zu steuern und eigene regulatorische Vorgaben zu erfüllen.

smart ESRS-Reporting ist ideal auf die Bedürfnisse von Finanzinstituten zugeschnitten. Profitieren Sie von der kap N-Expertise im Bereich der Sustainable-Finance-Kommunikation.

Als strategischer Nachhaltigkeitspartner des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands e.V. (DSGV) hat kap N mehr als 100 nichtfinanzielle Berichte, Nachhaltigkeitsberichte und nachhaltigkeitsbezogene Publikationen von Kreditinstituten realisiert. Wir betreiben im Auftrag des DSGV seit 2018 das„Servicebüro Nachhaltigkeitsberichterstattung“ für alle Sparkassen in Deutschland, in dem wir die Institute zu allen Aspekten der Nachhaltigkeitskommunikation beraten.

Sprechen Sie uns gerne an. Unverbindlich und kostenfrei: +49 221 42915620 oder info@kap-n.de

Für Einsteiger und Fortgeschrittene

Mit der Einführung einer breiten Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung wird die nachhaltige Transformation der europäischen Wirtschaft aus der Finanzwirtschaft in die Realwirtschaft getragen.

Für Unternehmen wird die Erfassung, Steuerung und Berichterstattung über die Auswirkungen, Risiken und Chancen ihrer Geschäftstätigkeit in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte zu einem zentralen Faktor für die Unternehmensfinanzierung. Die sichtbare Nachhaltigkeitsleistung wird künftig zum Indikator für die Zukunftsfähigkeit von Geschäftsmodellen und unternehmerischen Strategien.

Die CSRD stellt in den kommenden drei Jahren 15.000 mittelständische Unternehmen in Deutschland vor die Aufgabe, sich mit Nachhaltigkeitsthemen und der unternehmerischen Verantwortung zielgerichtet auseinanderzusetzen. Strukturen für die Berichterstattung und die Steuerung von Nachhaltigkeitsaspekten müssen parallel aufgebaut werden.

Mit smart ESRS hilft kap N Einsteigern ebenso wie Fortgeschrittenen dabei, diese neuen Herausforderungen effizient, sicher und pragmatisch anzugehen.

Wir geben Ihnen gerne einen ersten Überblick und stehen für Fragen zur Verfügung. Unverbindlich und kostenfrei! +49 221 42915620 oder info@kap-n.de

EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD)

Am 5. Januar 2023 ist die EU-Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung in Unternehmen (Corporate Sustainabilty Reporting Directive – CSRD) in Kraft getreten.  Sie erweitert und vereinheitlicht die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der Europäischen Union. Die CSRD-Richtlinie ist eine wichtige Maßnahme zur Umsetzung des „Europäischen Green Deal“.

Für die erfolgreiche Umsetzung des europäischen Grünen Deals und des Aktionsplans für nachhaltige Finanzierungen der EU ist es unerlässlich, dass Unternehmen bessere Daten bereitstellen über die Nachhaltigkeitsrisiken für ihr Geschäftsmodell und ihre Geschäftsstrategie (Outside-in-Perspektive) sowie auch über die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Mensch und Umwelt (Inside-out-Perspektive). Über eine standardisierte und digitale Bereitstellung der Nachhaltigskeitsdaten soll der Zugang zu und die Nutzung von Nachhaltigkeitsinformationen für Unternehmen, Anleger, die Zivilgesellschaft sowie andere Anspruchsgruppen und Interessenträger grundlegend verbessert werden.

Die CSRD entwickelt die bestehenden Berichtspflichten aus der Non Financial Reporting Directive –  NFRD weiter und ergänzt diese. Nach der Veröffentlichung der CSRD im EU-Amtsblatt erfolgt die Umsetzung in nationales Recht, die voraussichtlich im Jahr 2024 abgeschlossen sein wird. Die „nichtfinanzielle Berichterstattung“ nach dem CSR-Richtline-Umsetzungsgesetz (CSR-RuG) wird künftig durch die „Nachhaltigkeitsberichterstattung“ abgelöst.

Die wesentlichen Aspekte der CSRD und ESRS im Überblick:

  • Erweitertung der berichtspflichtigen Unternehmen: In drei Schritten von 500 auf 15.000 Unternehmen
  • Berichterstattung auf Grundlage der Europäischen Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung – ESRS
  • Einführung des Prinzips der doppelten Wesentlichkeit (finanziell und Auswirkungen)
  • Integration des Nachhaltigkeitsberichts in den Lagebericht und externe Prüfung
  • Zentrale digitale Bereitstellung und elektronisches Tagging der Nachhaltigkeitsinformationen

Weiterführende Links:

CSRD im Amtblatt der Europäischen Union

Europäische Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS)

Die Europäische Kommission hat am 31. Juli 2023 den Delegierten Rechtsakt zum Set 1 der Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards – ESRS) veröffentlicht. Damit werden in der Europäischen Union erstmals verbindliche Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung festgelegt.

Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hatte im Auftrag der EU-Kommission die ESRS entwickelt und die Entwürfe im November 2022 als fachliche Stellungnahme gem. Art. 49 Abs. 3b der Bilanz-Richtlinie (Richtlinie 2013/34/EU) an die EU-Kommission übergeben. Die Kommission hat diese Entwürfe nochmals angepasst und als überarbeitete ESRS am 9. Juni 2023 als Entwurf eines Delegierten Rechtsakts veröffentlicht und bis zum 7. Juli 2023 konsultiert.

Die ESRS umfassen insgesamt zwölf Standards und legen den Umfang sowie die Struktur der Nachhaltigkeitsberichterstattung unter der CSRD fest. Sie sollen sicherstellen, dass die im Nachhaltigkeitsbericht gemachten Angaben verständlich, relevant, repräsentativ, überprüfbar und vergleichbar sind.

Die Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Sinne der CSRD regelt der Standard ESRS 1 Allgemeine Anforderungen, der bei der Berichterstattung anzuwenden ist. Darüber hinaus umfassen die ESRS einen übergreifenden (ESRS 2) und zehn themenbezogene Standards mit branchenunabhängigen und branchenspezifischen Berichtsanforderungen, die durch unternehmensspezifische Angaben ergänzt werden können.

  • Allgemeine Angaben (ESRS 2): Berichtsgrundlagen, Governance, Strategie, Management von Auswirkungen, Chancen und Risiken, Leistungsmessung und Ziele
  • Themenstandards Umwelt (ESRS E1 bis E5): Klimawandel, Verschmutzung, Wasser- und Meeresressourcen, Biodiversität und Ökosysteme, Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft, Offenlegung nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung
  • Themenstandards Soziales (ESRS S1 bis S4): Eigene Belegschaft, Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, Betroffene Gemeinschaften, Verbraucher und Endnutzer
  • Themenstandard Governance (ESRS G1): Unternehmenskultur, Lieferantenbeziehungen, Geschäftsgebaren, Bekämpfung von Korruption und Bestechung, Lobbying, Zahlungsbedingungen

Die Berichtsanforderungen der ESRS-Standards werden jeweils durch Anwendungsrichtlinien präzisiert.

Weiterführende Links:

EFRAG