Europäische Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS)
Die Europäische Kommission hat am 31. Juli 2023 den Delegierten Rechtsakt zum Set 1 der Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (European Sustainability Reporting Standards – ESRS) veröffentlicht. Damit werden in der Europäischen Union erstmals verbindliche Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung festgelegt.
Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hatte im Auftrag der EU-Kommission die ESRS entwickelt und die Entwürfe im November 2022 als fachliche Stellungnahme gem. Art. 49 Abs. 3b der Bilanz-Richtlinie (Richtlinie 2013/34/EU) an die EU-Kommission übergeben. Die Kommission hat diese Entwürfe nochmals angepasst und als überarbeitete ESRS am 9. Juni 2023 als Entwurf eines Delegierten Rechtsakts veröffentlicht und bis zum 7. Juli 2023 konsultiert.
Die ESRS umfassen insgesamt zwölf Standards und legen den Umfang sowie die Struktur der Nachhaltigkeitsberichterstattung unter der CSRD fest. Sie sollen sicherstellen, dass die im Nachhaltigkeitsbericht gemachten Angaben verständlich, relevant, repräsentativ, überprüfbar und vergleichbar sind.
Die Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Sinne der CSRD regelt der Standard ESRS 1 Allgemeine Anforderungen, der bei der Berichterstattung anzuwenden ist. Darüber hinaus umfassen die ESRS einen übergreifenden (ESRS 2) und zehn themenbezogene Standards mit branchenunabhängigen und branchenspezifischen Berichtsanforderungen, die durch unternehmensspezifische Angaben ergänzt werden können.
- Allgemeine Angaben (ESRS 2): Berichtsgrundlagen, Governance, Strategie, Management von Auswirkungen, Chancen und Risiken, Leistungsmessung und Ziele
- Themenstandards Umwelt (ESRS E1 bis E5): Klimawandel, Verschmutzung, Wasser- und Meeresressourcen, Biodiversität und Ökosysteme, Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft, Offenlegung nach Artikel 8 der Taxonomieverordnung
- Themenstandards Soziales (ESRS S1 bis S4): Eigene Belegschaft, Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette, Betroffene Gemeinschaften, Verbraucher und Endnutzer
- Themenstandard Governance (ESRS G1): Unternehmenskultur, Lieferantenbeziehungen, Geschäftsgebaren, Bekämpfung von Korruption und Bestechung, Lobbying, Zahlungsbedingungen
Die Berichtsanforderungen der ESRS-Standards werden jeweils durch Anwendungsrichtlinien präzisiert.
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EFRAG